Konditorin / Konditor

Kurzinformationen

Abschluss Konditorin/Konditor
Aufgabe und Ziel Der Beruf des/der Konditor/-in, ist sehr vielseitig. Er verbindet handwerkliche Tradition mit zukunftsweisender Kreativität. Angefangen von der Frühstücksvorbereitung, über die Herstellung von kleinen Gerichten wie: Crêpes, Suppen, Salaten oder Pasteten bis hin zum prunkvollen Galabuffet, überall sind Sie als Konditor/-in mit Ihren allzeit beliebten Back- und Süßwaren geschätzt. Morgens ein warmes, duftendes, knuspriges Buttercroissant, nachmittags ein Stück der lecker-leichten Sahnetorte und abends dann noch ein auf der Zunge schmelzenden Schokoladentrüffel… ein/e Konditor/-in vermag alle Wünsche zu erfüllen und die Kunden und Gäste in eine Erlebniswelt für Genießer zu entführen. Wenn Sie eine Ausbildung zum/zur Konditor/-in anstreben, sollten Sie ein grundlegendes Interesse am Umgang mit Lebensmitteln haben, dazu zählen auch die Bereiche Hygiene, Sauberkeit und gewissenhaftes Arbeiten. Um saisonale Herausforderungen meistern zu können, ist für die Arbeit im Team gute Kommunikation und ein gelebtes Miteinander unerlässlich. Auch das Beratungsgespräch mit Kunden, die beispielsweise eine individuell abgestimmte Hochzeitstorte bestellen möchten, sollte Ihnen Freude bereiten. Für die Ausbildung stehen derzeit etwa 578 Fachbetriebe in NRW zur Verfügung. Nach bestandener Ausbildung kann dann der Horizont auch zum Beispiel im Patisseriebereich großer Hotels, Restaurants oder Kreuzfahrtschiffen erweitert werden. Darüber hinaus finden Sie auf Wunsch ebenfalls eine Beschäftigungsmöglichkeit in der Back- und Süßwarenindustrie.
Voraussetzung Zunächst benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb. Rein rechtlich gesehen wird keine bestimmte Schulbildung vorausgesetzt. In der Praxis bevorzugen Betriebe jedoch überwiegend Auszubildende mit mindestens dem mittleren Bildungsabschluss.
Unsere dualen Partner sind am gesamten Niederrhein ansässig und ermöglichen uns so die Beschulung der Auszubildenden in einer Bezirksfachklasse. Unsere Schule kooperiert sowohl mit Groß- und Familienbetrieben in der Gestalt von reinen Konditorei- oder auch Mischbetrieben.
Die Anmeldung an der Berufsschule erfolgt online und wird in der Regel von Ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen.
Organisation und Unterricht Die Ausbildung zum/zur Konditor/-in dauert in der Regel drei Jahre und kann bei besonderen Leistungen auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Außerdem ist bei entsprechender Vorbildung sogar eine verkürzte Ausbildung auf 2 Jahre und somit direkt der Einstieg in die Mittelstufe möglich. Der Unterricht findet an einem Berufsschultag (8 Schulstunden) pro Woche und 14-tägig an einem zusätzlichen Berufsschultag statt. Von der Unter- bis zur Oberstufe sind im Rahmen des Differenzierungsbereichs praktische Einheiten in der schuleigenen Backstube eingeplant, in denen Sie die theoretischen Inhalte praktisch vertiefen. Hierbei haben Sie gleichzeitig die Gelegenheit sich mit unserer Backstube vertraut zu machen, in der Sie auch Ihre Zwischenprüfung und den praktischen Teil der Abschlussprüfung der Kreishandwerkerschaft Niederrhein absolvieren werden.
Zudem besuchen Sie zweimal pro Ausbildungszeitraum einen 14-tägigen überbetrieblichen Lehrgang in Essen.

Unterrichtsfächer
Sie werden in der Berufsschule für den Ausbildungsberuf Konditor*in in berufsbezogenen und
allgemeinbildenden Fächern unterrichtet.

Zu den berufsbezogenen Fächern zählen:
•Betriebsorganisation und Wirtschaftsprozesse
•Produktionstechnologie
•Gestaltung und Präsentation

Zu den berufsübergreifenden Fächern zählen:
•Deutsch/Kommunikation
•Religionslehre
•Sport/Gesundheitsförderung
•Politik/Gesellschaftslehre
Prüfung Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Prüfungsteil mit den vier
Prüfungsbereichen:

1. Entwerfen und Zeichnen von Konditoreierzeugnissen (90 Minuten)
2. Warenwirtschaft, Produktionstechnik und Hygiene (120 Minuten)
3. Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
4. Wirtschaft und Sozialkunde (60 Minute)
und einen praktischen Prüfungsteil, in dem der Prüfling in insgesamt höchstens zwölf
Stunden aufgeteilt auf zwei Tage eine Arbeitsaufgabe A und zwei Arbeitsaufgaben B erfüllen
soll.

Hierzu können in Betracht kommen:
Arbeitsaufgabe A:
a) Herstellen einer Drei-Etagen-Festtagstorte nach vorgegebenem Thema
einschließlich Dokumentieren der Planung und Durchführung, oder
b) Herstellen eines Formstücks entsprechender Größe nach vorgegebenem Thema
einschließlich Dokumentieren der Planung und Durchführung.
Arbeitsaufgabe B:
a) Herstellen eines kleinen Gerichtes, einschließlich Suppe und Dessert,
b) Herstellen von Erzeugnissen aus Teig oder Masse,
c) Herstellen einer Konfektmischung aus Teegebäck und Pralinen einschließlich
Garnieren, Dekorieren und Präsentieren
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jeweils in der schriftlichen und praktischen Prüfung, sowie
bei letzterer in der Arbeitsaufgabe A mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem fachbezogenen Prüfungsbereich mit
„ungenügend“ bewertet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Kontakt Markus Gersemann
E-Mail: gersemann@glockenspitz.de
Cookiehinweis

Auf dieser Website werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Einstellungen übernehmen